Transparenz ist mir wichtig!
Stand: Februar 2021
Abgeordnete werden nicht wie Arbeitnehmer oder Beamte bezahlt, sondern sind Inhaber eines öffentlichen Amtes. Dieses Amt sollte jeder unabhängig von seiner individuellen Lebenssituation ausüben können: Es gilt das Prinzip des chancengleichen Zugangs zum Abgeordnetenmandat.
Das meist als Hauptberuf wahrgenommene Amt einer Parlamentarierin ist finanziell so ausgestattet, dass es für alle offensteht: sowohl für bisher abhängig Beschäftigte als auch für Selbstständige oder Freiberufler. Die Effizienz parlamentarischer Arbeit hängt zunehmend davon ab, dass Abgeordnete aus allen Bereichen der Gesellschaft mit ihren Fachkenntnissen zur Verfügung stehen.
Die Entschädigung ist für alle Abgeordneten gleich hoch und sichert Unabhängigkeit. Somit sind alle Abgeordneten in der Lage, ihre vielseitigen Aufgaben effektiv zu erfüllen.
Die Abgeordneten erhalten für ihr Mandat eine finanzielle Entschädigung. Die so genannten Diäten sollen Verdienstausfälle ausgleichen, die den Abgeordneten durch die Ausübung ihres Mandats entstehen, und ihre Unabhängigkeit garantieren.
Ihre Höhe wird auf Grundlage einer Empfehlung des Bundestagspräsidenten vom Bundestag beschlossen. Sie orientiert sich unter anderem an der Höhe der Bezüge der einfachen Richter bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes. Sie sind voll zu versteuern.
Die sog. Kostenpauschale ist für „mandatsbezogene Ausgaben“. Hierzu zählen Ausgaben für die Einrichtung und Unterhaltung des Wahlkreisbüros, für Fahrten im Wahlkreis und für die Wahlkreisbetreuung. Aus der Kostenpauschale muss man auch ggfs. die Ausgaben für eine Unterkunft der für eine Zweitwohnung in Berlin bestreiten.
Auch Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit (Druckkosten, Website), Reisekosten (Hotel, Taxi, PKW), Zeitungen, Porto, Repräsentationsaufgaben etc. werden dadurch gedeckt. Die Kostenpauschale ist steuerfrei, ihre Verwendung muss nicht einzeln gegenüber der Bundestagsverwaltung nachgewiesen werden. Somit fällt der Verwaltungsaufwand für die Kontrolle weg. Höhere Ausgaben werden nicht erstattet, und sie können auch nicht steuerlich abgesetzt werden.
Bundestagsabgeordnete erhalten kein Sitzungs- oder Tagesgeld.
Amtsausstattung als Bundestagsabgeordneter
Büro und technische Ausstattung
Büroräume in Berlin, Möbel und die weitere Ausstattung für das Berliner Büro und – in sehr engen Grenzen – das Wahlkreisbüro werden vom Bundestag für die Dauer der Abgeordnetentätigkeit bereitgestellt.
Mitarbeiter/innen
Einer Bundestagsabgeordneten stehen Zuschüsse für die Beschäftigung von Mitarbeiter/innen in Berlin und im Wahlkreis zur Verfügung. Aus dieser Pauschale können auch bestimmte Dienstreisen der Mitarbeiter/innen bezahlt werden.
Das Personalbudget wird von der Bundestagsverwaltung verwaltet. Nicht verbrauchte Personalmittel verfallen am Jahresende.
Dienstreisen
Der Deutsche Bundestag stellt Abgeordneten folgende Leistungen für Dienstreisen bereit:
Nutzung des Bundestags-Fahrdienstes in Berlin
Netzkarte Deutsche Bahn (1. Klasse)
Flüge im Rahmen der Abgeordnetentätigkeit (nur innerdeutsch)
Weitere mandatsbezogene Fahrtkosten müssen von der steuerfreuen Kostenpauschale beglichen werden.
Bürokostenpauschale
für Büromaterial, Software, technische Ausstattung, Handy, Internet, Briefpapier.
Ehrenamtliche Aufgaben
Eine Übersicht über meine ehrenamtlichen Tätigkeiten finden Sie hier.
Für diese Ehrenämter erhalte ich keine Sitzungsgelder oder Aufwandsentschädigungen. Nur eventuell anfallende Reisekosten werden erstattet. Ausnahmefälle sind in der Übersicht gekennzeichnet.
Stand: Februar 2021