Gesellschaft

“Demokratie in Gefahr” – Dr. Claudia Lücking-Michel zum ZdK-Projekt “Demokratie stimmt!”

Die Bundestagsabgeordnete der CDU Bonn und Vizepräsidentin des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK) Dr. Claudia Lücking-Michel unterstreicht in ihrem Beitrag für das ZdK-Projekt “Demokratie stimmt!”: “Unsere Demokratie ist in Gefahr, wenn wir sie als selbstverständlich und gegeben hinnehmen.”

Lücking-Michel beschreibt die Wichtigkeit persönlichen Engagements anhand der eigenen Biographie: “Schon früh im Leben habe ich gelernt, dass man nicht einfach zuschaut, sondern Verantwortung dafür trägt, dass Dinge in unserer aller Interesse entschieden und erledigt werden.” Wer mit anderen zusammen etwas auf die Beine stellen wolle, müsse Kompromisse machen.

Mehrfach betont die Politikerin ihre Verwurzelung im christlichen Glauben. Gerade auch als ZdK-Vizepräsidentin habe sie “immer wieder die Notwendigkeit erlebt, die Frohe Botschaft verantwortlich auf die konkreten und aktuellen Sachfragen unserer Zeit herunterbrechen zu müssen”.

Die größten Herausforderungen bei der Bundestagswahl sieht Lücking-Michel bei der Gestaltung Europas: “Dieses großartige Friedensprojekt braucht jetzt die Unterstützung aller. Darüber hinaus graut es mir vor dem rechtsnationalen Gedankengut, das an viel zu vielen Stellen sprießt. Christen schauen weit über den eigenen Kirchturm hinaus und können keine Grenzen dicht machen, denn sie haben Brüder und Schwestern weltweit.”

“Demokratie stimmt!” ist das Motto einer Initiative zur Verteidigung und Stärkung der Demokratie, die bei der ZdK-Vollversammlung am 5. Mai in Berlin gestartet wurde. Auf der Internetseite www.demokratie-stimmt.de werden bis zur Bundestagswahl wöchentlich zwei Statements prominenter Demokratie-Botschafter veröffentlicht.

Deutschland ist bei der CDU in guten Händen. Eine Bilanz.

Unser Land steht gut da. Wir haben die Arbeitslosigkeit halbiert und Schluss gemacht mit immer neuen Schulden. Die Wirtschaft wächst, und immer mehr Menschen haben gute und sichere Jobs. Rekordinvestitionen in Bildung und Forschung, in Universitäten und Kindergärten machen unser Land fit für die Zukunft. Gehälter und Renten steigen, die Versorgung von Pflegebedürftigen wurde deutlich verbessert. Diese Erfolge – das sind die Erfolge der Menschen im ganzen Land: fleißige Arbeitnehmer, mutige Unternehmer, kreative Tüftler, liebevolle Eltern, engagierte Ehrenamtliche. Sie alle hat die CDU im Blick, für sie arbeiten wir jeden Tag. Wir trauen den Menschen etwas zu, wir setzen auf ihre Stärken, ihren Einsatzwillen und ihre Leistungsbereitschaft und unterstützen sie nach Kräften. Diese Politik wollen wir fortsetzen: Für ein Deutschland, in dem wir gut und gerne leben. Lesen Sie hier die Regierungsbilanz:

Regierungsbilanz

CDU/CSU-Regierungsprogramm zur Bundestagswahl 2017

Das Regierungsprogramm ist ein starkes und überzeugendes Angebot, für ein Land, in dem wir gut und gerne leben. Der Anspruch der CDU als Volkspartei der Mitte ist, dass sich hinter dem Programm viele Bürgerinnen und Bürger versammeln können. Sehr viele haben an diesem Programm mitgearbeitet: die Fachgremien der CDU, also die Bundesfachausschüsse und Netzwerke, Bürgerinnen und Bürger während der öffentlichen Beteiligungsphase und die CDU-Mitglieder, die im Mitgliedernetzwerk die eingegangenen Vorschläge bewertet haben. Gemeinsam mit der CSU wurden viele Gespräche mit Verbänden und Fachpolitikern geführt. All das ist in die Arbeit am Text eingeflossen.

Lesen Sie hier das Regierungsprogramm von CDU und CSU zur Bundestagswahl am 24. September 2017:

Regierungsprogramm

Ehe für alle? Warum ich dagegen gestimmt habe

I. Zur Sache
Ich wertschätze alle auf Dauer, Verbindlichkeit und wechselseitige Verantwortung angelegten Partnerschaften. In besonderer Weise werden diese Werte in der Ehe und in der eingetragenen Lebenspartnerschaft verwirklicht. Sie sind gut für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft und entscheidend für deren Zukunft. Wo gleiche Werte gelebt, Rechte und Pflichten gegenseitig gewährt und übernommen werden und wo das Füreinander-Einstehen zum verbindlichen Lebensziel erklärt wird, sollen auch gleiche rechtliche Maßstäbe angelegt werden.

Deshalb befürworte ich die volle rechtliche Gleichstellung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und setze mich dafür ein, dass neben der Ehe auch die eingetragene Lebenspartnerschaft unter den besonderen Schutz unserer Verfassung in Artikel 6 des Grundgesetzes gestellt wird

Diese rechtliche Gleichstellung ist insbesondere beim Adoptionsrecht noch nicht vollzogen. Die bestehenden Unterschiede sollten ebenso angeglichen werden.

Trotz rechtlicher Gleichstellung und hoher Wertschätzung, die ich beiden Rechtsinstituten zukommen lassen, sind sie für mich aber nicht identisch. „Ehe“ ist ein zentraler historischer, kultureller, religiöser und gesellschaftlich geprägter Begriff. Zum Wesensmerkmal einer Ehe gehört danach, dass sie eine auf Lebenszeit angelegte Verbindung von Mann und Frau ist.

Die Frage ist nun, ob „gleiches Recht“ auch den Anspruch meint, diesen Begriff um-zudeuten – und das selbst dann, wenn davon keine weiteren substanziellen Rechte abhängen. Für mich ist es dagegen wichtig und legitim, weiter eine begriffliche Unterscheidung zu machen. Unterschiedliches darf und muss man auch unterschiedlich benennen können. Jede faktische Diskriminierung muss unterbunden werden, ich bin allerdings auch der Meinung, dass Differenzierungen allein nicht schon Diskriminierung sind.

II. Zum Verfahren
Ich halte es für eine richtige Entscheidung der Fraktionsspitze, bei diesem Thema den Fraktionszwang aufzuheben und damit der persönlichen Gewissensfreiheit jedes einzelnen Bundestagsabgeordneten, die immer besteht, ausdrücklich mehr Raum zu geben.

Nach ständiger auch jüngster Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht der Ehebegriff des Grundgesetzes in Artikel 6 von einer Verschiedengeschlechtlichkeit der Partner als Wesensmerkmal der Ehe aus. Eine Neudefinition des Begriffs Ehe kann nach meinem Rechtsverständnis deshalb auf keinen Fall einfach gesetzlich ohne eine Verfassungsänderung erfolgen.

„Ehe für alle“ ist explizit nicht Bestandteil des aktuellen Koalitionsvertrages. Das Verhalten der SPD in dieser Frage verstößt gegen die vertraglich vereinbarten Kooperationsbedingungen dieser Koalition. Das nenne ich einen kalkulierten Vertrauensbruch. Es ist unseriös, das Thema gegen alle getroffenen Vereinbarungen in der letzten Sitzungswoche auf die Tagesordnung des Deutschen Bundestages zu setzen. Das wird der gesellschaftlichen, normativen und auch emotionalen Tragweite dieser Entscheidung in keiner Weise gerecht.

Stattdessen wäre ein seriöses parlamentarisches Verfahren dringend geboten, wie das auch bei anderen Thema, bei denen der Fraktionszwang aufgehoben wurde, selbst-verständlich war.

III. Zu meinem Votum
Es geht im Gesetz allein um die Zivilehe, die sich von dem kirchlichen Eheverständnis, das mich als überzeugte Katholikin prägt, schon heute sehr unterscheidet. Meine eigene, religiöse Überzeugung kann und will ich niemandem überstülpen. Ich persönlich habe außerdem durch viele Gespräche und vor allem durch persönliche Begegnungen mit gleichgeschlechtlichen Paaren viel dazu gelernt.

Nach reiflicher Überlegung und Abwägung aller Argumente werde ich aber den Gesetzesentwurf des Bundesrats zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Drucksache 18/6665) aus den genannten Gründen ablehnen.

Weitere Anmerkungen:

-Nicht nur angesichts der schon längst geübten Rechtspraxis bei uns im Land, setze ich mich dafür ein, dass eingetragenen Lebenspartnerschaften die Möglichkeit zur Volladoption in einem Akt nach einer am Kindeswohl orientierten Einzelfallprüfung (wie bei anderen Paaren auch üblich) erhalten. Wir erlauben in Deutschland die Eigenkind-Adoption und ermöglichen die Sukzessiv-Adoption. Wir geben nach sorgfältiger Prüfung, die bei allen übrigen Verfahren auch nötig ist, Pflegekinder auch in gleichgeschlechtliche Paar-Haushalte. So bleibt „lediglich“ eine Unterscheidung bei der Fremdkind-Adoption. Es gibt keine überzeugenden Argumente, in dieser Situation eine Fremdkind-Adoption weiterhin grundsätzlich abzulehnen. Wir haben in Deutschland hervorragende Fachdienste, die die Adoptionsverfahren durchführen und nach ausführlicher Prüfung nach bewährten Kriterien im Sinne des Kindeswohles Einzelfall-Entscheidungen treffen. Diese sollten zukünftig auch bei Fremdkind-Adoptionen bei gleichgeschlechtlichen Paaren Anwendung finden.

-Die Rechte der Kirchen und Religionsgemeinschaften bleiben von einer gesetzlichen Neuregelung natürlich unberührt. Schon jetzt unterscheiden sich das Konzept der Zivilehe und das katholische sakramentale Eheverständnis in Blick auf die Voraussetzungen für eine mögliche Eheschließung und die Definition von Ehe. Die Kirche definiert für sich, was das Sakrament der Ehe ausmacht. Und gleichzeitig gilt, welche/r Christ/in könnte Liebe, Treue, lebenslange Verantwortung und Sorge zwischen zwei Frauen oder zwei Männern abwerten wollen?

-Es wird der besondere Schutz von Ehe und Familie nicht ausgehöhlt, wenn eingetragene Lebenspartner gleiche Rechte erhalten. Es wird deshalb keine Ehe weniger geschlossen und kein Kind weniger geboren.

-Besonders bemerkenswert an der aktuellen Debatte ist für mich die parteiübergreifende Selbstverständlichkeit, mit der die Ehe nun zur entscheidenden Säule der deutschen Gesellschaft erklärt wird. Das ist im guten Sinne konservative Politik, die hier die Agenda bestimmt. Ehe und Familie stark zu machen und zu fördern ist nicht nur ureigenes CDU-, sondern ganz besonders auch kirchliches Anliegen. Hier sehe ich noch große Aufgaben und eine besondere Verantwortung für den Gesetzgeber, aber auch für die Kirchen, um für unterstützende Rahmenbedingungen zu sorgen. Ich gehe davon aus, dass das CDU-Wahlprogramm 2017 dafür klare Zeichen setzen wird.

Prsönliche Erklärung nach § 31 GOBT zur namentlichen Abstimmung über das Gesetz der Bundesregierung zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften

Berlin, 1. Juni 2017:

Nach eingehender Prüfung überwiegen für mich die politischen Vorteile des Gesetzes gegenüber den weiterhin bestehenden verfahrenstechnischen, verfassungsrechtlichen und inhaltlichen Bedenken. Ich stimme dem Gesetz deshalb trotz großer Vorbehalte zu.

Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf werden massive Änderungen an der gelebten Verfassungswirklichkeit vorgenommen. Insbesondere die (weitere) Abkehr vom Kooperationsverbot und die faktische Abschaffung des horizontalen Länderfinanzausgleichs zugunsten einer neuen vertikalen Finanzbeziehung greifen deutlich in die bisherige Organisation des Staates ein. Hier wäre eine stärkere Beteiligung von Anfang an sowohl des Deutschen Bundestages als auch der einzelnen Länderparlamente aufgrund der hohen Bedeutung der Entscheidung angebracht gewesen.

Die vorgesehenen Grundgesetzänderungen beeinträchtigen in erheblichem Umfang die föderale Struktur unseres Landes und heben die gesetzliche Regelungen in der Folge der Arbeit der Föderalismuskommissionen I und II mit dem Ziel, die Regelungsverantwortung für bis dahin gemeinschaftlich wahrgenommenen Aufgaben zu trennen, teilweise wieder auf. Die klare Trennung zwischen Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern wird wieder zurückgenommen und in Teilen sogar aufgegeben.

Die jetzt zu beschließende Inanspruchnahme des Bundes bei der Finanzierung der kommunalen Bildungsinfrastruktur in sogenannten finanzschwachen Kommunen ohne Möglichkeiten der Einflussnahme des Bundes auf die Rahmenbedingungen in den geförderten Kommunen führt einer Verschlechterung der Position des Bundes, der lediglich zahlen soll. Zum anderen wird die Bildungspolitik als Kernkompetenz der Bundesländer ausgehöhlt. Die Länder geben erneut Gestaltungsrechte auf.

Den Ländern wird mit diesem Regelungspaket zugestanden, dass sie ihre Verantwortung für ureigene Länderangelegenheiten gegen Geldzahlungen des Bundes abgeben. Die Abhängigkeit der Länder vom Bund wird noch stärker. Der richtige Weg wäre gewesen, die Finanzausstattung der Länder so zu verbessern, dass sie ihren ureigenen Aufgaben gegenüber finanzschwachen Kommunen besser nachkommen könnten. Dass Länder Zuwendungen des Bundes mit dem Zweck, Kommunen zu unterstützen, vielfach nur teilweise weitergegeben haben und teilweise anderweitig verwendet haben, wäre mit anderen Mitteln zu unterbinden.

Auf der anderen Seite ist es unstreitig, dass die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in Deutschland eine politisch zentrale Aufgabe ist, bei der sich auch der Bund nicht einfach aus der Verantwortung ziehen kann. Durch erhebliche Unterschiede bei der Bildungsausstattung wäre diese Gleichwertigkeit auch langfristig massiv beeinträchtigt. Diesen gesamtstaatlichen Auftrag anders als durch die hier zu entscheidenden gesetzlichen Regelungen wahrzunehmen, ist gegenwärtig leider nicht möglich. Erst recht als Bildungspolitikerin könnte ich es gegenüber den Schulen zum Beispiel in meinem Wahlkreis nicht verantworten, ihnen durch eine Ablehnung heute mögliche Verbesserungen des Lernumfelds vorzuenthalten, für die es sonst kaum eine Chance gäbe.

750 Musterbriefe von DocMorris aus Bonn

An alle, die mir einen Musterbrief oder eine Musterkarte geschickt haben:

Liebe Briefschreiberin und Briefschreiber,

fast 750 Briefe aus Bonn zum Thema Versandhandel von verschreibungspflichtigen Medikamenten türmen sich zurzeit in meinem Büro im Deutschen Bundestag. Sie alle sind Musterbriefe der Versandapotheke DocMorris. Aus naheliegenden Gründen kann ich nicht allen Absendern zurückschreiben. Deshalb antworte ich Ihnen auf diesem Wege:

Nach der Arzneimittelpreisverordnung gilt in Deutschland bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ein fester Preis. Die Gewährung von Preisnachlässen ist somit grundsätzlich unzulässig. Sehr schnell wird klar, warum das Sinn macht: Eine Preisbindung verhindert Preistreiberei auf Kosten der Kranken. Wer krank ist oder eingeschränkt, möchte nicht erst noch mühselige Preisvergleiche machen müssen. Der EuGH hat nun aber entschieden, dass diese Regelung eine Beschränkung des freien Warenverkehrs für Versandapotheken aus dem europäischen Ausland darstellt. Damit verstößt die Anwendung der Preisverordnung für Versandapotheken des europäischen Auslands gegen europäisches Recht. Inländische Apotheken vor Ort sind aber weiterhin an die Preisverordnung gebunden. Wie man leicht erkennen kann, haben die Versandapotheken im europäischen Ausland damit einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Das Ziel von CDU/CSU ist es, gleiche Rahmenbedingungen für alle Apotheken zu schaffen, so dass auch in Zukunft eine qualitativ hochwertige, flächendeckende Arzneimittelberatung und –versorgung vor Ort von akut oder chronisch kranken Patienten sichergestellt ist. Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist eine Möglichkeit, dies zu ermöglichen. Das Bundesgesundheitsministerium hat hierzu einen Gesetzentwurf erarbeitet. Leider hat die SPD-Fraktion beim Koalitionsausschuss am 29. März diesen Entwurf abgelehnt. Ich plädiere sehr dafür, dass man nun rasch einen sinnvollen Kompromiss und eine gute Lösung findet, bevor die ersten Apotheken in Bonn schließen müssen.

Wenn Sie Nachfragen haben, schreiben Sie mir gerne. Auf individuelle Briefe antworte ich weiterhin auch gerne persönlich.

Mit besten Grüßen
Ihre
Claudia Lücking

Abschlussbericht: “Sicheres Deutschland, stabiles Europa, partnerschaftliche Weltordnung”

Der CDU-Bundesfachausschuss für Außen-, Sicherheits-, Entwicklungs- und Menschenrechtspolitik hat den zehnseitigen Abschlussbericht “Sicheres Deutschland, stabiles Europa, partnerschaftliche Weltordnung” erarbeitet. Der Bericht wird nun Eingang finden in das Wahlprogramm der CDU Deutschlands. Claudia Lücking-Michel ist stellvertretende Vorsitzende des CDU-Bundesfachausschuss. Der Abschlussbericht kann hier gelesen werden:

„Sicheres Deutschland, stabiles Europa, partnerschaftliche Weltordnung“

CDU hat sich klar gegen Vollverschleierung positioniert

“Mit dem heutigen Parteitagsbeschluss hat sich die CDU klar gegen Vollverschleierung ausgesprochen”, freut sich die Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel über den Beschluss der Partei zum Thema Burka-Verbot. Vollverschleierung soll nach Beschlusslage unter Ausschöpfung des rechtlich Möglichen verboten werden.

Lücking-Michel hatte sich zusammen mit dem CDU-Kreisvorsitzenden und Landtagskandidaten Christos Katzidis bereits im Vorfeld für ein weitreichendes Verbot eingesetzt und einen entsprechenden Antrag eingereicht.

“Wer eine Burka trägt, wird kaum eine Chance auf Integration haben. Gerade Frauen werden dadurch von der gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen”, unterstrich Lücking-Michel. Und Katzidis betonte: “Wir sehen täglich am Beispiel Bad Godesberg, wie die Vollverschleierung ein offenes Miteinander verhindert. Es ist gut, dass die CDU hier eine klare Haltung einnimmt. Ich gehe davon aus, dass jetzt eine entsprechende Gesetzesinitiative folgt.”

Lücking-Michel und Katzidis setzen sich für ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot ein

clm-katzidis
Die Bundestagsabgeordnete Dr. Claudia Lücking-Michel und der CDU-Kreisvorsitzende und Landtagskandidat Dr. Christos Katzidis wollen sich auf dem kommenden Bundesparteitag der CDU für ein umfangreiches gesetzliches Vollverschleierungsverbot einsetzen und haben dazu die volle Unterstützung des Kreisvorstands der CDU Bonn. Hierzu erklären beide Folgendes:

Dr. Claudia Lücking-Michel:
„Integration lebt von Begegnung und dem wechselseitigen Austausch. Dies ist aber nur möglich, wenn alle Seiten bereit sind, von Angesicht zu Angesicht miteinander zu kommunizieren. Diese Offenheit ist bei einer Vollverschleierung nicht gegeben. Sie ist vielmehr ein Integrationshemmnis und leistet der Entstehung von Parallelgesellschaften Vorschub. Darüber hinaus dürfen wir nicht zulassen, dass traditionelle Vorschriften gerade Frauen von der gesellschaftlichen Teilhabe ausschließen. Deshalb fordert die Bonner CDU auf dem Bundesparteitag ein weitgehendes Vollverschleierungsverbot. Wir müssen in allen Bereichen rechtlich vorschreiben, Gesicht zu zeigen, wo es für das Zusammenleben in unserer Gesellschaft nötig ist. Verstöße müssen als Ordnungswidrigkeiten gehandelt werden.”

Dr. Christos Katzidis:
„Wer in Deutschland die Vorzüge unseres Staates und unserer Wirtschaftsunternehmen in Anspruch nehmen möchte, der muss sich wenigstens unserer Leitkultur anpassen. Zu einer freiheitlichen und offenen Demokratie gehört es insbesondere dazu, dass man einen Menschen auch sehen kann, wenn man mit ihm redet. Darüber hinaus gilt das noch mehr für den Umgang mit unseren Staatsdienern. Die Berichterstattung im Bonner General vom 12. September 2016 über eine Polizeikontrolle einer vollverschleierten Autofahrerin, die gegenüber den Beamten noch nicht einmal ihr Gesicht zur Identitätsfeststellung zeigen wollte, ist mit meinem Werte- und Staatsverständnis nicht vereinbar. Wir brauchen deshalb u.a. eine Änderung des § 23 der Straßenverkehrsordnung, um solche Situationen zukünftig zu vermeiden. Die Niederlanden haben es uns gerade in dieser Woche mit ihrem gesetzlichen Vollverschleierungsverbot in Behörden, Schulen, Krankenhäusern und Verkehrsmitteln vorgemacht, dass es geht. Wir müssen in Deutschland endlich nachziehen. Darüber hinaus halte ich ein generelles Vollverschleierungsverbot für notwendig und auch verfassungsrechtlich zulässig.“