Am Donnerstag haben wir im Plenum über das diesjährige Gutachten der Expertenkommission Forschung und Innovation diskutiert. Das aktuelle EFI-Gutachten stellt der Forschungspolitik der Bundesregierung erneut ein gutes Zeugnis aus. Wir sind auf dem richtigen Weg. Als großen Wurf würdigen die Experten insbesondere die Anfang des Jahres in Kraft getretene Änderung von Artikel 91b Grundgesetz, die neue Möglichkeiten schafft, die Weiterentwicklung des deutschen Wissenschaftssystems voranzutreiben. Statt wie bisher nur befristet, kann der Bund bei überregionaler Bedeutung Hochschulen nun auch dauerhaft fördern. Auch die Länder müssen allerdings ihren Beitrag leisten: Im EFI-Gutachten wird hierzu ausdrücklich auf die neu entstandenen finanziellen Spielräume der Länder in Höhe von rund 1,2 Milliarden Euro pro Jahr durch die BAföG-Mittelübernahme des Bundes hingewiesen.
Ebenfalls am Donnerstag verabschiedeten wir die Novelle des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes. Mit dem Gesetz verbessern wir die Arbeitsverhältnisse in der Wissenschaft deutlich: Unsachgemäßen Kurzbefristungen von Nachwuchswissenschaftlern schieben wir einen Riegel vor. Künftig wird die Vertragsdauer an das Qualifizierungsziel oder die Laufzeit des Drittmittelprojektes gekoppelt. Kürzere Laufzeiten werden aber möglich bleiben, denn sie können oft im Sinne der Beschäftigten sein. Kein Gesetz kann die Vielfalt individueller Lebenswege und -pläne abbilden. Aus diesem Grunde haben wir mit einem Änderungsantrag auch dafür gesorgt, dass Studierende künftig sechs Jahre befristet beschäftigt werden können, ohne dass dies auf den Höchstbefristungsrahmen angerechnet wird. Auch die Studienwege sind heute vielfältiger geworden, dem wäre die zuvor vorgesehene Höchstdauer von vier Jahren nicht gerecht geworden. Bei alldem ist klar, dass die Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes nur Teil eines Gesamtkonzepts zur Stärkung des wissenschaftlichen Nachwuchses sein kann. Als nächster Schritt muss deshalb die Auflage eines Bund-Länder-Programms zur Förderung von Tenure-Track-Professuren (Bewährungsstellen vor einer festen Professur) an Universitäten folgen.