Lücking-Michel: „Sport muss auch innerstädtisch stattfinden“

Der Deutsche Bundestag hat nun wichtige Änderungen in der Sportanlagenlärmschutzverordnung beschlossen.

Die strengen Auflagen bei den Ruhezeiten, die den Trainings- und Spielbetrieb gerade am Wochenende beeinträchtigt haben, sind dabei deutlich im Sinne des Sports verbessert worden. Darauf weist die Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel hin.

Konkret bedeutet das für die Immissionsrichtwerte einer Sportanlage, dass für die abendlichen Ruhezeiten von 20 bis 22 Uhr sowie für die Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 15 Uhr die Werte an die tagsüber geltenden Werte angepasst und um 5 Dezibel erhöht werden. Mit diesen Änderungen wird der Zeitraum, während dessen Sportanlagen in den Ruhezeiten ohne eine Überschreitung der Immissionsrichtwerte genutzt werden können, deutlich erhöht. Zudem wurden rechtliche Unklarheiten bei älteren Sportanlagen ausgeräumt. Vereine und Sportstätten haben nun Rechtssicherheit darüber, welche baulichen Veränderungen an einer Altanlage vorgenommen werden dürfen, ohne dass es zu einem Verlust des sog. Altanlagenbonus kommt.

Lücking-Michel: „Sport muss dort möglich sein, wo die Menschen leben und arbeiten. Es darf nicht sein, dass aufgrund des Anwohnerschutzes Sport nur noch außerhalb der Stadttore möglich ist. Wir haben hier gute Neuregelungen erreicht. Wenn die geänderte Sportanlagenlärmschutzverordnung nun zügig im Bundesrat beraten und verabschiedet wird, kann Sie bereits im Sommer in Kraft treten.“