Kinderehen verstoßen gegen unsere Werte

“Kinderehen verletzen elementare Menschenrechte von Kindern. Sie sind mit unserem Verständnis von Ehe, die auf einer freien Willensentscheidung und gleichberechtigter Partnerschaft von Mann und Frau beruht, nicht zu vereinbaren”, betont Claudia Lücking-Michel. Fassungslos ist die Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete über Äußerungen der SPD-Integrationsbeauftragten, die sich gegen ein pauschales Verbot von Ehen von Minderjährigen ausgesprochen hat. Auch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat in dieser Woche von ihm geplante Ausnahmen im neuen Gesetz gegen Kinderehen verteidigt.

“Wir haben eine Verantwortung für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Mädchen und Frauen. Wenn ihre elementarsten Rechte durch eine Kinderehe, ihre weitere Entwicklung zu einem selbstbestimmten Leben und die Chancen auf eine gleichberechtigte Integration und Teilhabe betroffen sind, müssen wir handeln. Selbstverständliche Rechte von Mädchen in Deutschland müssen durch ein klares Verbot von Kinder- und Minderjährigenehen geschützt werden”, so Lücking-Michel.

Bis Ende Juli 2016 wurden in Deutschland 1.475 Ehen registriert, in denen ein Partner noch minderjährig ist. Aus diesem Grund sieht die CDU-Bundestagsabgeordnete folgenden gesetzlichen Handlungsbedarf:

Keine Ehe unter 18 Jahren
Um der Schließung von Kinder- und Minderjährigenehen in Deutschland einen Riegel vorzuschieben, muss für alle, die dauerhaft hier leben, deutsches Recht gelten. Wenn die Ehemündigkeit ausnahmslos für alle auf 18 Jahre festgelegt würde, könnten in Deutschland auch keine Ehen mit Minderjährigen mehr neu geschlossen werden.

Keine Voraustrauung
Das Voraustrauungsverbot, das in Deutschland lange Zeit bedeutungslos war, und deshalb zum 31.12.2008 abgeschafft wurde, muss wieder eingeführt und sanktioniert werden. Es darf nicht sein, dass das Standesamtsgebot unterlaufen und grundlegende Rechte von Mädchen in so genannten Nichtehen missachtet werden. Auch religiöse Bestimmungen müssen mit unserer öffentlichen Ordnung in Einklang stehen.

Keine Duldung von Kinderehen, sondern Antragsrecht zur Aufhebung
Jugendämter und Betroffene müssen das Recht erhalten, bei Gericht die Aufhebung einer Kinderehe zu beantragen. Eine Prüfung der Umstände im Einzelfall kann dabei die besondere Situation der jungen Frau im Auge haben, um unzumutbare Härten zu vermeiden.

Mehr Aufklärung und konkrete Hilfe
Angesichts des spezifischen Informations- und Hilfebedarfs der Betroffen, brauchen wir eine breitere Aufklärung sowie einen Ausbau der Anlauf- und Beratungsstellen. Die betroffenen Mädchen müssen ihre Rechte kennen und sie brauchen konkrete Hilfe, um sie auch tatsächlich durchsetzen zu können.