Zur gestrigen Abstimmung im Deutschen Bundestag über den Gesetzentwurf für ein Fracking-Verbot erklärt die CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel:
„Dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und dem Antrag der Fraktion die Linke konnte ich nicht zustimmen. Zwar teile ich einige Argumente inhaltlich, aber es fehlen auch viele Regelungen zu Gesundheits- und Umweltschutz.
Der bedingungslose und uneingeschränkte Schutz von Menschen, Trinkwasser und Umwelt hat für mich oberste Priorität. Die Auswirkungen des unkonventionellen Frackings sind meines Erachtens noch nicht ausreichend wissenschaftlich geklärt.
Daher lehne ich die Erdgasförderung durch das sogenannte unkonventionelle Fracking nach dem jetzigen Stand der Technik ab. Übrigens genauso wie die gesamte Landesgruppe der CDU-Bundestagsabgeordneten aus NRW. Solange Fracking nicht ohne wassergefährdende Stoffe möglich ist und eine Gefährdung von Menschen, Trinkwasser und Umwelt nicht hinreichend wissenschaftlich ausgeschlossen ist, sollte diese Technologie nicht zum Einsatz kommen.
Wir wären bei diesem Punkt schon viel weiter, hätte sich die SPD-Fraktion vor einem Jahr nicht beim Thema Fracking selber zerlegt, indem man den Gesetzentwurf der SPD-Minister Hendricks und Gabriel ablehnte.“