Meine Rede am 06.11.2015 zum Tagesordnungspunkt “Regelung der Sterbebegleitung”

Anrede,

wie Sie wissen, habe ich mit meinen Bundestagskollegen Michael Brand, Kerstin Griese und Michael Frieser einen der Gesetzentwürfe zum Thema Sterbehilfe verfasst. Unser Gesetzesentwurf sieht dabei die Einführung der Strafbarkeit für geschäftsmäßige, auf Wiederholung angelegte Förderung zum assistierten Suizid vor.

Wir haben in den vergangenen Monaten mit Unterstützung sachkundiger Expertinnen und Experten diesen Gesetzentwurf erarbeitet, der in moderater Weise das Thema Suizidbeihilfe regelt. Unser Gruppenantrag beinhaltet, im Gegensatz zu Entwürfen anderer Gruppen, weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Totalverbot noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu. Wir glauben, damit den Erfordernissen eines ausgewogenen Entwurfs gerecht geworden zu sein.

Wir wollen nicht, dass Suizidhilfe zu einem normalen Dienstleistungsangebot wird, dass gleichberechtigt neben anderen besteht. Wir befürchten, dass dadurch der Druck auf ältere, kranke, behinderte oder pflegebedürftige Menschen steigen wird, diese Angebote auch in Anspruch zu nehmen. Oder dass die Betroffenen selbst aus falsch verstandener Rücksichtnahme gegenüber ihren Familien zu dieser Option greifen. Darüber hinaus sollen alte, kranke und behinderte Menschen nicht das Gefühl vermittelt bekommen, dass sie in unserer Gesellschaft nicht mehr erwünscht sind und das Suizid eine schnelle Lösung des Problems sei.

Unser Entwurf berücksichtigt aber andererseits auch Konfliktlagen von Familienangehörigen und Ärzten, die mit schrecklichem Leid konfrontiert werden und sich im Einzelfall nicht anders zu helfen wussten, als dem Wunsch des Sterbenden nach Unterstützung bei der Selbsttötung nachzukommen, indem die Beihilfe zur Selbsttötung ebenfalls straffrei bleibt. Das allein wird dem Vertrauensverhältnis des leidenden Patienten zum behandelnden Arzt sowie zu Angehörigen und Freunden gerecht. Eine Einschränkung durch formalisierte Verfahren, gleichgültig, in welchem Rechtsgebiet sie geregelt sind, entspricht nach meiner Auffassung nicht einem humanen Umgang mit schwer leidenden Menschen.

Meine Damen und Herren,
die Anhörung zu den Gesetzentwürfen zur Sterbebegleitung im Rechtsausschuss mit Experten aus Recht, Ethik und Medizin hat erfreulicherweise sehr konkrete Klä-rungen in komplexen Fragestellungen ergeben. Vor allem hat die Anhörung am 23. September eines erbracht: Der von mir und meinen Kollegen Brand/Griese eingebrachte Gesetzentwurf wurde auch in den zentralen Punkten bestätigt – er ist juristisch solide, insbesondere verfassungsgemäß, und ethisch wie medizinisch angemessen.

Dies betrifft vor allem den zentralen Punkt, dass Ärzte nach dem Gesetzentwurf und seiner Definition von Geschäftsmäßigkeit nicht vom Strafrecht bedroht sind, wenn sie ihrer verantwortungsvollen ärztlichen Tätigkeit auch in den Grenzfällen zwischen Leben und Tod nachgehen.

So hat die Sachverständige und frühere Vorsitzende Richterin am Bundesgerichtshof, Prof. Dr. Ruth Rissing-van Saan, überzeugend dargelegt, dass der Begriff der Geschäftsmäßigkeit – ich zitiere – “in unserer Rechtsordnung ein gängiger und von der Rechtsprechung stets im selben Sinn verwendeter Begriff (ist), der auf Wiederholung angelegte Tätigkeiten oder Verhaltensweisen kennzeichnet, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein müssen. Das wird in der Begründung dieses Gesetzentwurfs ausführlich und erschöpfend dargelegt”. Etwaigen Unterstellungen, behandelnde Ärzte würden hier generell oder regelmäßig in strafrechtliche Konflikte gebracht, widersprach Rissing-van Saan deutlich, Zitat: “Die Gefahr, dass medizinische, insbesondere palliativ-medizinische Behand-lungen zur Heilung oder Leidenslinderung von den genannten tatbestandsmäßi-gen Verhaltensweisen nicht in genügender Deutlichkeit unterschieden werden könnten, besteht nicht.”

Starke Unterstützung kommt nach der Anhörung auch weiterhin von der Ärzteschaft: “Der Entwurf sieht ein klares Verbot von Sterbehilfeorganisationen vor, ver-zichtet aber auf weitere gesetzliche Regelungen”, schreibt die Bundesärztekammer und betont, “dass es die Aufgabe von Ärzten ist, Hilfe beim Sterben zu leisten, aber nicht Hilfe zum Sterben”. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Mon-tgomery, hat in dieser Woche noch einmal in einem Brief an alle Abgeordnete des Deutschen Bundestags deutlich betont – ich zitiere: „Es wird behauptet, der Gesetzentwurf Brand/Griese, kriminalisiere die Ärzte. Dies ist nicht wahr. Nach eingehen-der inhaltlicher und rechtlicher Prüfung kann die Bundesärztekammer keine Gefahr der Kriminalisierung der Ärzteschaft erkennen. Dieses Argument dient ausschließlich der Verunsicherung der Abgeordneten (und auch einiger Ärzte).“

Meine Damen und Herren,
zu den bitteren Wirklichkeiten gehört aber auch, dass unendlich viele Menschen in unserem Land unnötig viel leiden müssen, weil die heutigen Möglichkeiten der Pal-liativmedizin und der entsprechenden pflegerische Begleitung nicht entsprechend zur Verfügung stehen. Das ist das Ergebnis von Verdrängung, von Ignoranz und von falschen Prioritätensetzungen im Einsatz der vorhandenen Mittel. Die überzeu-gende Antwort kann nur heißen, konsequenter Ausbau der Strukturen und Ange-bote von Palliativmedizin. Die Palliativmedizin muss aus ihrer Randexistenz in das Zentrum der Gesundheitspolitik! Der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerkes ambulanter und stationärer Dienste ist möglich. Dafür braucht es die entsprechenden rechtlichen und finanziellen Bedingungen. Hier haben wir gestern im Plenum mit der Verabschiedung des Hospiz- und Palliativgesetzes einen wichtigen Schritt getan. Mein Dank geht vor allem an unseren Bundesgesundheitsminister Herman Gröhe für seine unermüdliche Arbeit.

Meine Damen und Herren,
Sterben muss jeder von uns alleine. Als Gesellschaft sind wir aber verantwortlich dafür, unter welchen Bedingungen Menschen sterben: alleine oder liebevoll begleitet; schwer leidend oder optimal palliativ versorgt. Wenn aber Beihilfe zum Suizid erstmal zum Standardrepertoire bei uns gehört, muss ich mich entscheiden, dann bin ich nicht mehr frei, mich nicht zu dieser Option zu verhalten. So eine Situation möchte ich für unser Land verhindern.

Namhafte Pro-Suizidbeihilfe-Politiker haben in den vergangenen Tagen verlauten lassen, keine Regelung wäre besser als unsere, nämlich das Verbot geschäftsmäßiger Suizidassistenz. Da kann man nur fassungslos fragen: Wie bitte? Nichts tun ist keine Option. Denn dann hätten organisierte Sterbehelfer leichteres Spiel denn je.

Wir haben uns bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs von folgender Aussage leiten lassen: Eine Gesellschaft mit menschlichem Gesicht muss Menschen in Not einen menschlichen Ausweg anbieten, keinen technischen.

Ich bitte deshalb um eine breite Unterstützung unseres Antrages. Vielen Dank!