Entscheidung im Bundestag: Geschäftsmäßig organisierte Sterbehilfe wird verboten

Zur heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestages hinsichtlich der Regelung der Sterbehilfe erklärt die Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel:

„Ich bin froh und auch erleichtert, dass unser Gesetzesentwurf, der ein Verbot der geschäftsmäßig organisierten Sterbehilfe vorsieht, die Mehrheit der Stimmen erhalten hat. Die moderaten Kräfte haben sich somit durchgesetzt, denn unser Gesetz beinhaltet weder weitreichende neue Strafbarkeiten wie ein Totalverbot noch lässt er eine Öffnungsklausel für eine Ausweitung des ärztlich assistierten Suizids zu.

Somit wird Beihilfe zum Suizid als solche weiterhin straffrei bleiben, auf Wiederholung angelegte, geschäftsmäßige Sterbehilfe aber künftig bestraft. Darunter fallen nicht nur Vereine und kommerzielle Sterbehelfer, sondern auch Ärzte, die regelmäßig Sterbehilfe leisten, unabhängig davon, ob sie einen finanziellen Gewinn damit erzielen wollen oder nicht.
Namhafte Pro-Suizidbeihilfe-Politiker hatten vorab verlauten lassen, keine Regelung wäre besser als unsere. Das war und bleibt blanker Unsinn. Denn dann hätten organisierte Sterbehelfer in Deutschland leichteres Spiel denn je gehabt.

Wir haben in den vergangenen Tagen sehr viel Zuspruch für unseren Entwurf erhalten, u.a. von Seiten der Kanzlerin, der Bundesärztekammer und den großen Kirchen. Dafür bedanke ich mich ausdrücklich.

Unsere Gruppe hat sich während der gesamten Diskussion, die im November 2014 mit einer Orientierungsdebatte im Bundestag ihren Anfang nahm, immer von folgendem Anspruch leiten lassen: Eine Gesellschaft mit menschlichem Gesicht muss Menschen in Not einen menschlichen Ausweg anbieten, keinen technischen. Ich bin sehr glücklich, dass die Mehrheit der Abgeordneten unserem Weg gefolgt ist.“