Hilfe beim Sterben statt Hilfe zum Sterben!
Mitglieder des AK Gesundheit und interessierte Bürgerinnen und Bürger diskutierten mit der Bundestagsabgeordneten Dr. Claudia Lücking-Michel zu den möglichen gesetzlichen Regelungen der Sterbehilfe. Anlass war die 1. Lesung zu den vier fraktionsübergreifenden Gruppenanträgen zu diesem Thema in der letzten Woche im Bundestag.
Dr. Claudia Lücking-Michel: „Wenn wir darüber reden, wie wir sterben wollen, dann reden wir eigentlich darüber, wie wir leben wollen. Sterben in Würde und Leben in Würde hängen miteinander zusammen.“
Die Gruppenanträge reichen von einem Verbot jeglicher Form der Sterbehilfe bis hin zu einer ausdrücklichen Regelung des ärztlich assistierten Suizids. Neben den anderen Anträgen wurde intensiv der von den Abgeordneten Brand, Griese und Lücking-Michel vorgelegte Antrag diskutiert, der sich für ein strafbewehrtes Verbot jedweder organisierter Sterbehilfe einsetzt und die meiste Zustimmung der Anwesenden erhielt. Skepsis bestand bei den Teilnehmern, ob eine ärztliche Suizidbeihilfe nach einem bestimmten Kriterienkatalog erlaubt sein sollte oder damit Grenzen in unserer Gesellschaft doch zu weit verschoben werden könnten. Uneingeschränkt unterstützt wurde die Forderung nach einer besseren ambulanten und stationären Palliativversorgung und der Stärkung der Hospizkultur. Die im diesbezüglichen Gesetzentwurf vorgesehenen Maßnahmen wurden als unabdingbare Voraussetzung für die bestmögliche Versorgung und Betreuung schwerstkranker Menschen angesehen, um ein Sterben in Würde zu ermöglichen. So würde auch eine schleichende Ausweitung der Sterbehilfe verhindert werden. Die abschließende Beratung im Bundestag zur Verbesserung der palliativmedizinischen Versorgung und zum Verbot der organisierten Sterbehilfe erfolgt voraussichtlich im November 2015.
(Auf dem beigefügten Bild sehen Sie Mitglieder des AK Gesundheitspolitik mit dem Leiter des Arbeitskreises Prof. Dr. Karl Broich (2.v.r.) und Dr. Claudia Lücking-Michel MdB.)