Auf Einladung des Arbeitskreises Christen und Bioethik sprach die Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete Dr. Claudia Lücking-Michel am Montagabend vor zahlreichen Gästen zum Thema Sterbehilfe in der evangelischen Thomaskapelle in Bonn-Bad Godesberg.
Seit Ende des Jahres 2014 erfährt das Thema „Sterbehilfe“ in Politik und Gesellschaft in Deutschland wieder verstärkte Aufmerksamkeit. Auch der Arbeitskreis Christen und Bioethik setzt sich intensiv damit auseinander und freut sich, dass er die CDU-Bundestagsabgeordnete für einen Vortrag gewinnen konnte.
Lücking-Michel legte in ihrem Vortrag dar, warum sie sich gegen Sterbehilfevereine und andere organisierte Formen der Beihilfe zum Suizid ausspricht: „Wenn Beihilfe zum Suizid – geschweige denn Tötung auf Verlangen – zuerst ein legales, dann dadurch auch bald ein scheinbar „normales“ Angebot würde, dann sehe ich die Gefahr, dass sich ältere oder lebensbedrohlich erkrankte Menschen unter ökonomischen und psychosozialen Druck gesetzt fühlen. Die Tür für organisierte Sterbehilfe zu öffnen, bedeutet, die Schutzbedürftigsten womöglich über eine Schwelle zu drängen, die sie selbst ursprünglich gar nicht überschreiten wollten.“
Wichtig sei eine umfassende Palliativ- und Hospizversorgung für Menschen, die dem Ende entgegen gehen. Lücking-Michel: „Der Staat hat die gesetzgeberischen und finanziellen Voraussetzungen zu schaffen, um ein ausreichendes und flächendeckendes Angebot der allgemeinen und spezialisierten ambulanten und stationären Palliativ- und Hospizversorgung sicherzustellen. Die ehrenamtliche Hospizarbeit gehört dabei unverzichtbar zu einer würdigen Sterbebegleitung und ist ideell und materiell anzuerkennen und zu unterstützen.“
Im Anschluss an ihren Vortrag stand Lücking-Michel den Fragen der Gäste Rede und Antwort. Dabei spielten die vorliegenden Entwürfe zu einem neuen Gesetz eine große Rolle: Was soll eigentlich verändert werden? An der Straffreiheit von Selbsttötung und Beihilfe zur Selbsttötung halten alle Parteien fest. Unterschiede bestehen in der Einstellung zu organisierter und geschäftsmäßiger Sterbehilfe. Hier sehen Lücking-Michel und andere Abgeordnete Handlungsbedarf. Andere wichtige Fragen betrafen das Berufsbild von Ärzten, deren Auftrag das Heilen ist, sowie das Verständnis, was „menschenwürdiges Sterben“ und „menschenwürdiges Leben“ bedeutet: Nur die Betroffenen selbst können das für sich entscheiden. Erfahrungsgemäß ändert sich jedoch die eigene Einstellung – je nachdem, ob man eine Situation theoretisch von außen betrachtet oder ob man selber in der Situation ist.