Mit dem Gesetz zur Entlastung der Länder und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung, das in der letzten Woche vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde, wurde das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau 2015 – 2018“ um 550 Millionen Euro aufgestockt. Nordrhein-Westfalen erhält davon über 118 Millionen für den investiven U3 Ausbau.
Auf Bitten der Länder wird an dem bisherigen Verteilungsschlüssel festgehalten. Der Verteilerschlüssel richtet sich nach der Anzahl der Kinder unter drei Jahren. Somit erhält Bonn 2,46 Millionen Euro aus dem Investitionsprogramm.
Hierzu erklärt die Bonner Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel: „Unter der CDU-geführten Bundesregierung haben Landkreise, Städte und Gemeinden wieder mehr Geld für eigene Schwerpunkte vor Ort. So hilft die Bundesregierung auch beim Ausbau der Kleinkinderbetreuung – trotz Zuständigkeit der Länder. Dies kommt auch den Familien in der Bundesstadt Bonn zugute.“