Der Deutsche Bundestag hat nicht nur die größte BAföG-Reform aller Zeiten beschlossen, sondern auch für den Wegfall des so genannten Kooperationsverbotes im Wissenschaftsbereich gestimmt. „Wir haben damit wegweisende Entscheidungen für unser Bildungssystem getroffen“, urteilt die Bonner CDU-Bundestagsabgeordnete und Bildungspolitikerin Claudia Lücking-Michel.
„Natürlich profitieren auch die Bonner Studierenden von der BAföG-Reform. Nicht nur steigt der Förderhöchstsatz ab 2016 um fast zehn Prozent. Durch Anhebung der Freibeträge wird der Kreis der Förderberechtigten auch um über 110.000 Schüler und Studierende ausgeweitet“, sagt Lücking-Michel. Der Förderhöchstsatz für auswärtswohnende Studierende wird von derzeit 670 Euro auf zukünftig 735 Euro monatlich steigen, der Wohnzuschlag für nicht bei ihren Eltern wohnende BAföG-Empfänger erhöht sich auf 250 Euro.
Lücking-Michel: „Was mich vor allem freut, sind die zahlreichen Maßnahmen für ein vereinfachtes BAföG. Das gilt vor allem für die flächendeckende Online-Umstellung des Antragsverfahrens. Außerdem werden wir die Förderlücke zwischen Bachelor und Master schließen, die Zuverdienstgrenze auf 450 Euro anheben, die Vorauszahlung des BAföG bei langen Antragsbearbeitungszeiten erhöhen und eine reibungslose Mitnahme der Förderung ins EU-Ausland ermöglichen. Gerade diese Maßnahmen kommen den Studierenden zugute!“
Außerdem werden die Länder durch Übernahme ihres BAföG-Kostenanteils durch den Bund dauerhaft um 1,2 Milliarden Euro pro Jahr entlastet. „Damit können die Ländern ihrer Finanzverantwortung für Schulen und Hochschulen besser gerecht werden. Ich hoffe, dass auch die Landesregierung NRW nun das Geld für die Bildung nutzt.“
Darüber hinaus stimmte der Bundestag für eine Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes und somit für den Wegfall des so genannten Kooperationsverbotes zwischen Bund und Ländern in Hochschulfragen. „In Fällen von überregionaler Bedeutung kann der Bund zukünftig Hochschulen auch institutionell und nicht nur im Rahmen von besonderen Vorhaben fördern. Diese Änderung wird zu einer neuen und besseren Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern führen. Auch für die Bonner Universität wird die Änderung finanzielle Erleichterungen bringen, wenn der Bund hier künftig dauerhaft institutionell fördern darf“, so Lücking-Michel.