Ich begrüße den Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Kinderbetreuung ab dem Jahr 2015.
Demnach soll Nordrhein-Westfalen durch Bundesmittel in Höhe von 118.631.959 Euro bei dem quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung entlastet werden. Festgehalten sind diese Regelungen im Investitionsprogramm “Kinderbetreuungsfinanzierung” 2015-2018. Durch die zusätzlichen Bundesmittel soll allen Jugendämtern die Möglichkeit der Schaffung einer Mindestanzahl zusätzlicher U3-Plätze eröffnet werden.
Der Regierungsentwurf sieht vor, dass Investitionsvorhaben gefördert werden können, die der Schaffung oder Ausstattung zusätzlicher U3-Betreuungsplätze dienen und die ab dem 1. April 2014 begonnen wurden.
Ich bin froh, dass der Bund weitere Mittel für den Ausbau von U3-Betreuungsplätzen zur Verfügung stellt. Seit Juli 2013 besteht ein Rechtsanspruch für Ein- und Zweijährige auf einen Betreuungsplatz. Der Bedarf wird weiter ansteigen und zudem muss auch die Qualität verbessert werden. Daher ist es gut, wenn der Bund hier unterstützend tätig wird.
Allen Jugendämtern wird zunächst ein Budget reserviert, für das bis zum 15. März 2015 entscheidungsreife Anträge eingereicht werden können. Mittel, für die nicht spätestens bis zum 15. März 2015 entscheidungsreife Anträge vorliegen, werden neu vergeben.