Lücking-Michel begrüßt geplante Lockerung des Kooperationsverbotes: „Hier geht es um die Zukunft unseres Wissenschaftssystems“

Die Bundesregierung hat am heutigen Mittwoch ein Gesetz auf den Weg gebracht, das die Zusammenarbeit von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich verbessern soll. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf für eine Lockerung des Kooperationsverbots im Grundgesetz. Mit der Neufassung des Artikels 91b werden die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine erweiterte Kooperation von Bund und Ländern im Wissenschaftsbereich geschaffen. Bislang war dies aufgrund des bestehenden Kooperationsverbots nur zeitlich befristet oder thematisch begrenzt möglich. Hierzu erklärt die Bonner Bundestagsabgeordnete Claudia Lücking-Michel:

„Hier geht es um nicht weniger als die Zukunft unseres Wissenschaftssystems. Wenn wir jetzt nicht die Kraft aufbringen, die Verfassung in diesem einen wichtigen Punkt zu ändern, wann dann?  Ich hoffe, dass sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat der Gesetzesänderung mit der nötigen Zwei-Drittel-Mehrheit zustimmen werden. Denn ich bin überzeugt: Die Änderung kann zu einer neuen und besseren Qualität der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern führen. Ich denke dabei an so wichtige Projekte wie das Professorinnenprogramm. Dieses könnte in Zukunft auf Dauer gefördert werden. Und auch für die Bonner Universität könnte die Änderung finanzielle Erleichterungen bringen, wenn der Bund hier künftig dauerhaft institutionell fördern darf.“