Ministerielle Arbeitsplätze in Bonn: Stabilisierung auf zu niedrigem Niveau

Was die mangelnde Einhaltung des Berlin-Bonn-Gesetzes durch die Bundesregierung angeht, kann keine Entwarnung gegeben werden. Zwar gibt es Ende Juni 2014 rund 150 ministerielle Arbeitsplätze mehr in Bonn als im Herbst des vergangenen Jahres. In Berlin wurden im selben Zeitraum allerdings über 200 neue Stellen geschaffen. Weiterhin verharrt der Anteil der ministeriellen Arbeitsplätze in Bonn bei unter 40 Prozent und damit weit entfernt von den mindestens 50 Prozent die der Stadt und der Region im Berlin-Bonn-Gesetz zugesichert sind. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf die Frage der Bonner Bundestagsabgeordneten Katja Dörner (Grüne) hervor.

Unter dem Strich geht der Zuwachs in Bonn vor allem auf das Verteidigungsministerium und das Umweltministerium zurück. Im Zuge der Regierungsbildung war der Baubereich zum Umweltressort hinzugekommen. In ihrem Koalitionsvertrag hatten Union und SPD im November letzten Jahres das Bonn-Berlin-Gesetz ausdrücklich bekräftigt und fügten hinzu: „Bonn bleibt das zweite politische Zentrum“. Darauf vertrauen die Menschen in der Stadt und der Region. Damit dieser Auftrag umgesetzt wird, fordern die Bonner Bundestagsabgeordneten Katja Dörner (Grüne), Claudia-Lücking-Michel (CDU) und Ulrich Kelber (SPD) in einer gemeinsamen Stellungnahme nun das Kabinett und die Regierungschefin auf, aktiv zu werden:

„Was die Einhaltung des Berlin-Bonn-Gesetzes angeht, kann keine Entwarnung gegeben werden. Es ist gut, dass es zusätzliche Stellen in Bonn gibt, die Benachteiligung gegenüber Berlin ist aber eklatant. Weiterhin ist Handeln gefragt. Die einzelnen Ministerinnen und Minister führen ihrer Häuser eigenständig und nicht alle beachten dabei die sinnvollen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Hier ist vor allem der Innenminister aufgefordert, seine Zentralisierungsvorstellungen aufzugeben. Wir erwarten von der Bundesregierung als Ganzes, dass die Organisationsentscheidungen der einzelnen Ressorts im Kabinett koordiniert werden. Wenn das nicht ausreichend geschieht, ist ein klares Signal der Bundeskanzlerin notwendig. Nur so können Geist und Buchstaben des Bonn-Berlin-Gesetzes auch tatsächlich weiterhin Wirkung entfalten.“