Lücking-Michel: „Besserer Schutz für Opfer von Zwangsprostitution unerlässlich“

Für einen besseren Schutz für Opfer von Zwangsprostitution setzt sich die Gruppe der Frauen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ein. Hierzu betont Claudia Lücking-Michel, stellvertretende Vorsitzende der Gruppe der Frauen und Bonner Bundestagsabgeordnete: „Das Prostitutionsgesetz von 2001 muss dringend überarbeitet werden, weil es die Situation von Prostituierten nicht verbessert hat, sondern denen in die Hände spielt, die im kriminellen Begleitmilieu verdienen. Über Änderungen im Strafrecht, der Gewerbeordnung und dem Aufenthaltsrecht müssen Opfer von Zwangsprostitution und Menschenhandel endlich wirksam geschützt werden.“

Aus diesem Grund wird sich die Gruppe der Frauen dafür einsetzen, folgende Maßnahmen rasch gesetzlich zu verankern und konsequent umzusetzen:

1) Pflichtuntersuchungen durch das Gesundheitsamt, die nicht nur der medizinischen Vorsorge dienen, sondern Prostituierten, die in einer Zwangslage sind, auch eine niedrigschwellige Kontaktaufnahme zu helfenden Behörden oder Organisationen ermöglicht

2) Sozial- und Beratungsangebote für Prostituierte stärken

3) gesetzlich regeln, dass legale Prostitutionsstätten ordnungsbehördlich genehmigt sein müssen und von den Ordnungsbehörden und der Polizei regelmäßig umfassend kontrolliert werden

4) Frauen und Männer aus Drittstaaten, die Opfer von Menschenhandel zum Zweck der Zwangsprostitution geworden sind, einen sicheren Aufenthalt in Deutschland gewähren

5) das Mindestalter für die Ausübung von legaler Prostitution auf 21 Jahre erhöhen

6) behördliche Meldepflicht von legalen Prostituierten und verbindliche Standards für legale Prostitutionsstätten

7) Verbot menschenunwürdiger Praktiken in der Prostitution wie z.B. Flat-Rates; Gang Bang und Rape-Gang-Bang-Veranstaltungen

8) das Weisungsrecht gegenüber Prostituierten abschaffen

9) strafrechtlich sicherstellen, dass die Verurteilung von Menschenhändlern nach objektiven Tatbestandsmerkmalen, d.h. unabhängig von der Aussage des Opfers erfolgen kann. Das Strafmaß für Menschenhandel zum Zweck der Zwangsprostitution muss verschärft werden. Strafrechtlich verantworten müssen sich auch jene, die wissentlich die Dienste von Zwangsprostituierten in Anspruch nehmen.

Lücking-Michel: „Wir freuen uns, dass wir uns im Koalitionsvertrag verbindlich auf Nachbesserungen einigen konnten. Diese müssen nun umfassend und zügig gesetzlich verankert werden, damit künftig gewährleistet ist, dass Deutschland dem Menschenhandel und der Zuhälterei auf dem Rücken schutzloser Frauen den Riegel vorschiebt. Die Zeit dafür drängt: Mit jedem weiteren Tag, an dem die geltende Rechtslage in Deutschland bestehen bleibt, wird die Notlage von Mädchen und Frauen, teilweise auch von Jungen und Männern, zur sexuellen Ausbeutung ausgenutzt. Wer an dieser Form der Ausbeutung willentlich mitwirkt, muss dafür strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Der Staat trägt die Verantwortung dafür, dass wirksame Schutzmechanismen geschaffen werden, damit Frauen und Männer nicht aus wirtschaftlicher Not oder gegen ihren ausdrücklichen Willen zur Prostitution gezwungen werden können.“